Über Kfz-Gutachten

KfZ-Gutachten vom Experten

Manchmal geht alles ganz schnell – und schon hat man einen Schaden am Kraftfahrzeug. Schon ein Kratzer oder eine Delle geht schnell in die Hunderte. Das ist insbesondere dann ärgerlich, wenn man unverschuldet als Geschädigter dasteht.

Dann ist es von Vorteil, ein Gutachten erstellen zu lassen, das den vollen Umfang des Schadens dokumentiert, um im Konfliktfall etwas für den Versicherungsträger vorweisen zu können.

Wozu ein Gutachten?

Das Gutachten hilft Ihnen zum Beispiel bei der Erstattung des vollen Schadensbetrages bei der gegnerischen Versicherung. Auch dient es als Grundlage für die Wertbestimmung des Fahrzeuges. Auch bei historischen, restaurierten oder aufwändig umgebauten Fahrzeugen ist ein Gutachten von Vorteil. Ein Kfz-Sachverständiger erstellt Ihnen ein Gutachten. Dieses wird im Schadensfall oder im Falle eines Verkaufs zum schlagenden Argument.

Wozu ein Gutachten?

Wann ist ein Wertgutachten sinnvoll?

Kaufentscheidung: Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen möchten, hilft Ihnen ein Wertgutachten, den Wert des Autos zu ermitteln und sicherzustellen, dass Sie nicht zu viel bezahlen. Es gibt Ihnen eine klare Vorstellung davon, ob das Fahrzeug den geforderten Preis wert ist oder ob es Unstimmigkeiten gibt, die möglicherweise den Preis senken sollten.

Versicherung: Ein Wertgutachten ist oft ein wichtiger Teil der Versicherung, insbesondere für Oldtimer oder hochwertige Fahrzeuge. Es stellt sicher, dass das Auto richtig versichert ist und dass im Falle eines Schadens ein angemessener Wert gezahlt wird.

Verkauf: Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen möchten, kann ein Wertgutachten dazu beitragen, einen realistischen Verkaufspreis zu ermitteln, der den Wert des Autos widerspiegelt. Es gibt dem potenziellen Käufer auch das Vertrauen, dass sie für den Preis ein qualitativ hochwertiges Fahrzeug kaufen.

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Wozu ein Gutachten?

Kosten

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter 700,00 € kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht.

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Durch unsere jahrelange Expertise mit Fahrzeugen aller Art können wir Ihnen unsere Leistungen für eine Vielzahl unterschiedlicher Wagen und Fortbewegungsmittel anbieten.